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Prosalutem Ärzte- und Praxisberatung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (ProSalutem) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (ProSalutem) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Teil 1: Abschluss eines Beratungsauftrages

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (ProSalutem) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (ProSalutem) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Die Rechnungsstellung obliegt daher nur dem Auftragnehmer (ProSalutem).

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (ProSalutem) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften, insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (ProSalutem) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (ProSalutem) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (ProSalutem) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (ProSalutem) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigenLoyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (ProSalutem) zu verhindern. Dies gilt insbesondre für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (ProSaltuem) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritter, dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten, spätestens jedoch nach Ablauf des Beratungsauftrages.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (ProSaltuem) ist bei der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (ProSaltuem) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger usw.) verbleiben beim Auftragnehmer (ProSaltuem). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (ProSalutem) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (ProSalutem) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (ProSalutem) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (ProSalutem) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggebern hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (ProSalutem) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers (ProSalutem) zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (ProSalutem) die Beratungsleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (ProSalutem) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (ProSaltuem) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (ProSalutem), über den gesamten Inhalt des Beratungsauftrages sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsleistung zugegangen sind, insbesondere auch Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschwiegen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (ProSalutem) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (ProSalutem) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen oder Anonymisierung von Daten, insbesondere die Anonymisierung von personenbezogenen Gesundheitsdaten, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Beratungsleistung erhält der Auftragnehmer (ProSalutem) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (ProSalutem). Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (ProSalutem) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (ProSalutem) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Beratungsauftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (ProSaltuem), so behält der Auftragnehmer (ProSalutem) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (ProSalutem) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierenden Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer (ProSalutem) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (ProSalutem) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. der Beratungsleistung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, – wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder – wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartner, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Teil 2: Fortbildungsveranstaltungen der ProSalutem Ärzte- und Praxisberatung

1. Teilnahme an Seminaren und Workshops / Fortbildungsveranstaltungen

1.1 Die Anmeldung für eine durch uns angebotene Fortbildungsveranstaltung erfolgt schriftlich, in dem Sie das auf der Website eingestellte Anmeldeformular ausfüllen und somit ihre Anmeldung elektronisch an ProSalutem senden. Die Anmeldung wird erst durch die schriftliche Teilnahmebestätigung wirksam -diese wird in der Regel per E-Mail versendet.

1.2 Die einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sind mit einer maximalen Teilnehmeranzahl versehen. Die Fortbildungsplätze werden anhand der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Im Anschluss erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebestätigung per E-Mail.

1.3 Die Teilnahme an den durch ProSalutem angebotenen Fortbildungsveranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Unfälle bei der An- und Abreise und während des Aufenthaltes am Ort der Fortbildungsveranstaltung, für sonstige Personen- und Sachschäden sowie für Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen während der Fortbildungsveranstaltung. Wir weisen darauf hin, dass jeder Teilnehmer für die durch ihn verursachte Schäden selbst aufkommt und den Veranstalter (ProSalutem) von allen haftungsrechtlichen, deliktischen und sonstigen Ansprüchen freistellt.

1.4 Der Veranstalter (ProSalutem) haftet für Schäden des Teilnehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistung typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung sowohl des Teilnehmers als auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

2. Preise und Zahlungsbestimmungen der Fortbildungsveranstaltungen

2.1 Die Preise für die jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen von ProSalutem sind als Bruttopreise in Euro angegeben.

2.2 Die jeweilige Fortbildungsgebühr wird mittels eines SEPA-Lastschriftmandats von den Teilnehmern bzw. Kontoinhabers eingezogen. Daher ist für die Bestätigung einer Fortbildungsteilnahme im Vorfeld die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen, Überweisungen oder Schecks nicht akzeptiert werden können.

2.3 Die gesetzliche Frist für die Vorabinformation (Pre-Notificaton) im SEPA- Lastschriftverfahren für SEPA Core Direct Debit bzw. SEPA COR1 Direct DDebit beträgt 14 Kalendertage. ProSalutem behält sich vor, diese Frist auf einen Kalendertag zu verkürzen. Bitte leiten Sie diese Information über den Fälligkeitstermin an den Kontoinhaber weiter, wenn dieser abweichend ist. Mit der Vorabinformation erfährt der Teilnehmer / die Teilnehmerin den zu zahlenden Betrag in EURO, das Fälligkeitsdatum und die Häufigkeit der Zahlung. Sie ist an keine Form gebunden und kann von ProSalutem per Brief, E-Mail, SMS oder anderen Medien dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden.

3. Leistungsinhalte der Fortbildungsveranstaltungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen für die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung von ProSalutem, richtet sich nach den veröffentlichten Informationen auf der Internetseite www.prosalutem.de sowie ggf. weiterführenden Informationen in Form von Flyern oder fortbildungsspezifischen Mitteilungen je Fortbildungsveranstaltung.

Im Bereich „Fortbildungen“ der o.g. Internetseite können Sie die inhaltlichen Schwerpunkte, den Referenten sowie die Zielgruppe der Fortbildungsveranstaltung je Veranstaltung einsehen. Zudem werden Sie informiert, ob in der Fortbildungsgebühr eine Verpflegung, Material z.B. Tapes oder Kursunterlagen enthalten sind.

3.2 Wenn bei einer Fortbildungsveranstaltung eine Verpflegung ausgewiesen ist, beinhaltet dies in der Regel Kaffee, Tee, alkoholfreie Getränke, Gebäck oder ein kleiner Imbiss bzw. bei Ganztagesveranstaltungen ein zusätzliches Mittagessen/Mittagsbuffett.

3.3 Jeder Teilnehmer erhält je Fortbildungsveranstaltung eine entsprechende Teilnahmebescheinigung bzw. bei Ausbildungen mit anschließender Prüfung ein Zertifikat.

4. Stornierung und Rücktritt von gebuchten Fortbildungsveranstaltungen

4.1 Sie können Ihre Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung bis zu 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren. Bitte beachten Sie ggf. abweichende Stornierungsfristen auf der jeweiligen Anmeldebestätigung.

4.2 Eine Stornierung nach o.g. Frist ist nicht mehr kostenfrei möglich, in diesem Fall ist die gesamte Kursgebühr an ProSalutem zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn Sie zur gebuchten und bestätigten Fortbildungsveranstaltung nicht erscheinen.

4.3 Die Stornierung Ihrer Teilnahme muss schriftlich erfolgen, bitte senden Sie dies per E-Mail an info@prosalutem.de oder per Post an ProSalutem, Pfarrer-Braun-Str. 39 in 83043 Bad Aibling.

4.4 ProSalutem behält sich das Recht vor, Fortbildungsveranstaltungen bis 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin abzusagen. Eine Absage erfolgt insbesondere bei dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder dem Ausfalls des entsprechenden Referenten der Veranstaltung. Weiter können Veranstaltungen abgesagt bzw. abgebrochen werden, wenn Gründe der höheren Gewalt vorliegen. Um den Ausfall von Fortbildungsveranstaltungen zu verhindern, behält sich ProSalutem das Recht vor, Referenten/Dozenten auszutauschen oder ggf. den Programmablauf der Veranstaltung zu ändern.

Im Falle einer Absage einer Fortbildungsveranstaltung ist ProSalutem verpflichtet, die bezahlten Kursgebühren an die Teilnehmer auszubehalten bzw. zurück zu erstatten. Weitere Ansprüche gegenüber ProSalutem sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren entfällt, wenn die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten von ProSalutem auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Kosten, die durch Veranstaltungsabsagen, Termin- oder Veranstaltungsortverschiebungen den Teilnehmern entstehen, werden nicht ersetzt, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ProSalutem zurückzuführen.

5. Regelungen zum Datenschutz

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Satz a und b DSGVO verarbeitet.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO ein und erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Fortbildungs- und Prüfungsabwicklung sowie ggf. der späteren Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Fortbildung an die entsprechenden Institutionen einverstanden.

Wenn Sie uns mit einer Beratungs- oder Fortbildungsleistung beauftragen, benötigen wir zur Umsetzung und Erbringung unserer Dienstleistungen folgenden Informationen von Ihnen:

  • Anrede, Vorname, Nachnahme, ggf. Titel
  • Anschrift bzw. Praxisanschrift
  • Eine gültige E-Mailadresse
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) und ggf. eine Telefaxnummer
  • Bankverbindung bzw. SEPA-Lastschriftmandat
  • Informationen, die für die erfolgreiche Beratung von Ihnen und Ihrem Praxisteam notwendig sind

Die Erhebung oben genannter Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können
  • um die mit Ihnen festgelegte Beratungs- und/oder Fortbildungsleistung ordnungsgemäß erbringen zu können
  • um mit Ihnen eine entsprechende Korrespondenz durchführen zu können
  • zur Rechnungsstellung
  • zur Information zu weiteren Beratungs- und Fortbildungsleistungen
  • um Ihnen aktuelle Termine zu Fortbildungsveranstaltungen, Workshops, Seminaren oder Aktionstagen senden zu können. Die ProSalutem durch den Teilnehmer übermittelte Daten werden in der Datenbank von ProSalutem (oder EDV-Anlage) gespeichert.

Die Anschrift und der Name des Teilnehmers werden über die Auslage der Teilnehmerunterschriftenliste vor Ort den Referenten und anderen Teilnehmer zugänglich gemacht. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin ProSalutem seine / ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben, so kann der / die TeilnehmerIn einer Verwendung von Werbezwecken jederzeit unter info@prosalutem.de widersprechen.

Weitere Informationen und Einzelheiten sind den Datenschutzhinweisen für Neu- und Beratungskunden zu entnehmen.

Teil 3: Schlussbestimmungen für Beratungsaufträge und Fortbildungsveranstaltungen

Schlussbestimmungen

1.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

1.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (ProSalutem). Für Streitgkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort des Auftragnehmers zuständig.

1.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

1.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren deutsches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

was last modified: September 19th, 2018 by admin

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Stefanie Schubert
Pfarrer-Braun-Str. 39
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Telefon: +49 8061 98 10 126
Email: info@prosalutem.de
www.prosalutem.de

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